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Computerprogrammierung

BACKEND KEYWORDS

Amazon Backend-Keywords sind Suchbegriffe, die Amazon Seller und Vendoren in das Backend ihrer Produktlistings aufnehmen können. Sie werden nicht in der Produktbeschreibung angezeigt, sondern unsichtbar hinterlegt. Auch diese Amazon-Keywords werden von Amazons A9-Algorithmus genutzt, um relevante Produkte für die Suchergebnisse zusammenzustellen.

 

Dieses Feld eignet sich hervorragend dazu, um Schlüsselwörter unterzubringen, die nicht im Listing sichtbar sein sollen, wie beispielsweise verbreitete Schreibvarianten (Zuchini statt Zucchini, Portmonee statt Portemonnaie) oder auch umgangssprachliche Synonyme und veraltete Schreibweisen.

 

Was für den Titel gilt, gilt auch für das gesamte Listing. Es sollte keine bloße Aneinanderreihung von Keywords sein, sondern eine hohe Informationsdichte aufweisen, gleichzeitig aber auch leicht verständlich und gut lesbar sein. Da unter diesem Gesichtspunkt nicht alle vorher recherchierten Schlüsselwörter im Produktlisting untergebracht werden können, können die fehlenden Schlüsselwörter einfach im Backend hinterlegt werden.

 

Die maximale Länger aller im Backend hinterlegten Keywords darf 249 Bytes nicht überschreiten. In der Regel entspricht ein Textzeichen einem Byte. Ausnahmen stellen Sonderzeichen wie Ä, Ö, Ü dar, die jeweils 2 Bytes entsprechen. Die einzelnen Begriffe werden durch Leerzeichen getrennt.

 

Allgemeine Tipps:

 

  • Halten Sie sich an die maximale Zeichenzahl von 249 Bytes. Das Überschreiten führt es dazu, dass der Suchalgorithmus keines der Keywords indexiert

  • Nutzen Sie keine Satzzeichen

  • Groß- und Kleinschreibung finden keine Beachtung

  • Verzichten Sie auf Wortwiederholungen

  • Verwenden Sie entweder Singular oder Plural

  • Verzichten Sie auf Füllwörter wie z.B. „für“, „und“, „aus“ und „mit“

  • Benutzen Sie unbedingt Bindestriche, da dadurch mehrere Kombinationen von Wörtern abgedeckt werden

  • Die Reihenfolge der Suchbegriffe spielt keine Rolle

 

Verbote:

 

  • Subjektive und temporäre Angaben sind nicht gestattet

  • ASINS und Markennamen (auch der eigene) dürfen nicht genannt werden

Anstößiges Vokabular und beleidigende Begriffe sind nicht erlaubt

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